NAU distanziert sich von Verfassungsklage
Die Landwirte Namibias stehen voll und ganz hinter einer konstruktiven Bodenreform und der angekündigten Bodensteuer. Das hätten die Teilnehmer des Kongresses in Windhoek bestätigt, gab der Landwirtschaftsverband NAU in einer Pressemitteilung bekannt. Die NAU distanziere sich von dem Antrag eines Farmers, die Bodensteuer per Gericht für verfassungswidrig erklären zu lassen. Ein gerichtliches Vorgehen gegen Bodenreform und Bodensteuer lehne man ab. Stattdessen wolle die NAU in Gesprächen mit den beteiligten Ministerien erreichen, dass bei der Abschätzung Kriterien wie Tragfähigkeit und Produktionswert des Landes stärker berücksichtigt werden. Sie wies zugleich darauf hin, dass das Abschätzungsgericht für null und nichtig erklärt worden war.
Der Farmer Joachim Rust von Waterberg Wilderness hatte das Abschätzungsverfahren per Eilantrag vom Windhoeker Obergericht für null und nichtig erklären lassen. Außerdem hatte er im August einen Antrag auf eine Verfassungsklage gestellt. Passagen des Gesetzes zur Bodenreform von 1995 sowie die Bodensteuer würden gegen die Verfassung verstoßen, heißt es darin. So sei die Bodensteuer entgegen der Verfassung nicht vom Parlament, sondern von der Regierung bestimmt worden. Auch könnten historisch benachteiligte Farmer beantragen, 85 Prozent der Bodensteuer erlassen zu bekommen. Dies verstoße gegen das Gleichheitsgebot.
Aktuelle Nachrichten aus Namibia per Livestream auf Hitradio Namibia.